Frühbehandlung
Diese Behandlungsart bzw. der Name „Frühbehandlung“ spielt nur für gesetzlich versicherte, kleine Patient*innen eine Rolle.
Für privat versicherte, kleine Patient*innen gibt es keine Unterscheidung zwischen Frühbehandlung und Hauptbehandlung. Hier wird die Behandlung von der privaten Versicherung übernommen, sobald eine eindeutige medizinische Indikation zur Behandlung vorliegt.
Die kieferorthopädische Frühbehandlung wurde speziell für gesetzlich versicherte Kinder eingeführt. Je nach Befund werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Behandlung kann jedoch leider auch medizinisch eindeutig indiziert sein und außerhalb der Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse liegen. Ob dies der Fall ist, erklären wir Ihnen im ersten Beratungstermin gerne persönlich.
In nur wenigen Fällen ist allerdings überhaupt eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern im Alter von unter 10 Jahren erforderlich.
Sollte Ihr Zahnarzt Ihnen geraten haben, Ihr Kind in diesem Alter bei uns vorzustellen, dann schauen wir uns gerne den Befund an und besprechen mit Ihnen und Ihrem Kind, ob eine Behandlung sinnvoll und notwendig ist.
Die kieferorthopädische Frühbehandlung dauert meistens nur 18 Monate. Dies hängt immer vom Einzelfall ab: Der Befund, die individuelle Reaktionslage und die Mitarbeit (Einhalten der Tragezeiten) spielen hier eine wichtige Rolle.